AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MAX macht Urlaub GmbH:

Die MAX macht Urlaub GmbH veranstaltet Pauschalreisen. Daneben tritt sie auch bei den gesondert gekennzeichneten Reiseangeboten, in denen ein anderes Unternehmen als Reiseveranstalter benannt ist, als Reisevermittlerin auf.

Der Reiseveranstaltung durch die MAX macht Urlaub GmbH werden ausnahmslos nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt:

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Der Kunde bietet dem Reiseveranstalter MAX macht Urlaub mit seiner Buchung verbindlich den Abschluss eines Reisevertrages an.

1.2 Der Reisevertrag kommt erst mit Zusendung der Reisebestätigung per Post, Fax oder Mail zustande.

1.3 Gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 wird der Kunde – sofern ein Flug Vertragsbestandteil der Reise ist – bei der Buchung vom Reiseveranstalter über die Identität des/der ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Auch im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die offiziell gelisteten Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, können im Internet über folgenden Link abgerufen werden: http://ec.europa.eu/transport/air/safety/flywell_en.htm

2. BEZAHLUNG DER REISE

2.1 Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 25% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Restzahlung muss unaufgefordert bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt geleistet sein.

2.2 Falls die Reisebuchung zu einem Zeitpunkt erfolgt, der näher als oder auf den Tag genau 4 Wochen vor dem geplanten Reiseantritt liegt, wird der Reisepreis sofort mit Zugang der Reisebestätigung/Rechnung zur Zahlung fällig.

2.3 Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises ist ein Anspruch auf die Reiseleistung ausgeschlossen. Bei einer unvollständigen Reisepreiszahlung bis Reisebeginn, gilt die Regelung 5.3 dieser AGB über eine Stornierung ab dem 7. Tag vor Reisebeginn entsprechend.

2.4 Die Reisedokumente werden 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt und nach Zahlungseingang unverzüglich versandt. Für den Fall, dass zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 2 Wochen liegen, werden die Reisepapiere spätesten 5 Tage vor Reisebeginn übergeben.

2.5 Falls aufgrund der gewählten Zahlungsart durch das eingeschaltete Kreditinstitut MAX macht Urlaub ein Transaktionsentgelt belastet wird, gibt MAX macht Urlaub die Kosten an den Kunden weiter.

3. VERSICHERUNGEN

3.1 Die MAX macht Urlaub GmbH bietet optional zur Reisebuchung Versicherungsleistungen eines Versicherers über ihr Internetportal an. Ein nachträglicher Abschluss ist nur innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung/Bestätigung möglich. Bei Buchung innerhalb von 22 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag oder spätestens am folgenden Werktag möglich.

3.2 Versicherungsprämie: Die Prämienzahlung ist sofort nach Abschluss und Rechnungserhalt fällig. Ist die Prämie nach Eintritt des Versicherungsfalls nicht bezahlt, so ist der Versicherer von jeglicher Verpflichtung frei, sofern der Kunde die nicht erfolgte Zahlung zu vertreten hat.

4. LEISTUNGEN DES REISEVERANSTALTERS

4.1 Welche Reiseleistungen vereinbart sind, ergibt sich abschließend aus der Reisebestätigung. Die in der Angebotsbeschreibung genannten optionalen Programme werden nicht Reisevertragsbestandteil.

4.2 Die in der Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben auf der Homepage oder dem Katalog zu erklären.

4.3 Bei Reisen die mit Halb- oder Vollpension gebucht werden, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, soweit unter der Rubrik Leistung auf der Homepage oder im Katalog nichts anderes festgelegt wurde.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN

5.1 Vor Reisebeginn hat der Kunde jederzeit das Recht, von der Reise zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Geltendmachung dieses Rechtes ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MAX macht Urlaub.

5.2 Wenn der Kunde vom Reisevertrag zurücktritt oder die Reise nicht antritt, hat MAX macht Urlaub das Recht, Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes wird der Reiseveranstalter grundsätzlich ersparte Aufwendungen und etwaige anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu Gunsten des Kunden berücksichtigen.

5.3 MAX macht Urlaub wird diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung entsprechend der Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

Es werden folgende Stornobeträge berechnet:

bis 30 Tage vor Reiseantritt                              25% des Reisepreises
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt          50% des Reisepreises
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt          65% des Reisepreises
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt            75% des Reisepreises
ab dem 6. bis 1. Tag vor Reiseantritt              85% des Reisepreises
am Anreisetag oder bei Nichtantritt              95% des Reisepreises

5.4 Der Kunde ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Rücktrittschadens nachzuweisen. MAX macht Urlaub behält sich dagegen für den Einzelfall vor, gegen Nachweis einen die Rücktrittspauschale übersteigenden konkreten Schaden geltend zu machen.

5.5 Für Änderungswünsche des Kunden nach der Buchung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft (Umbuchung) berechnet MAX macht Urlaub bis 30 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von 30 Euro pro Person zuzüglich der tatsächlich entstandenen Mehrkosten. Änderungen hingegen, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können – sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist – nur über einen Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß den Paragrafen 5.1 bis 5.4 dieser AGB und erneuter Buchung realisiert werden.

5.6 Bei Stornierung des Reisevertrags können die hinzugebuchten Versicherungspakete, mit Ausnahme der Reiserücktrittskosten-Versicherung, ebenfalls storniert werden. Die Höhe der Versicherungsprämienerstattung richtet sich nach den Vorgaben des Versicherers.

5.7 Stornierungen von Teilleistungen einer Reise – sofern möglich – gelten als Umbuchung im Sinne von Paragraph 5.5 der AGB. Für die separate Stornierung von Versicherungspaketen wird eine einmalige Bearbeitungspauschale von 10 Euro pro Person erhoben.

5.8 Bis zu sieben Tage vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die dafür anfallenden Mehrkosten richten sich nach den Gebühren des jeweiligen Leistungsträgers (z.B. Fluggesellschaft, Hotel etc.) und sind gemäß § 651 b BGB vollständig und nach Wahl von MAX macht Urlaub vom Reisenden oder Ersatzreisenden zu tragen. MAX macht Urlaub hat das Recht, dem Eintritt des Dritten zu widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt. Auch haftet MAX macht Urlaub nicht für die etwaig erforderliche rechtzeitige Visumserteilung für den Ersatzreisenden.

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, so wird sich MAX macht Urlaub darum bemühen, bei seinen Leistungsträgern eine Erstattung etwaiger ersparter Aufwendungen zu erlangen. Dies entfällt bei völlig unerheblichen Leistungen oder falls einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. REISEABSAGE WEGEN NICHTERREICHENS DER ERFORDERLICHEN MINDESTTEILNEHMERZAHL

Bei Nichterreichen der durch MAX macht Urlaub in der Reisebewerbung ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl hat der Reiseveranstalter bis zum ebenfalls dort genannten Termin vor Reisebeginn das Recht, die Reise abzusagen. MAX macht Urlaub wird sich umgehend um eine Ersatzreise bemühen. Kann MAX macht Urlaub jedoch keine solche Ersatzreise anbieten oder hat der Reisende kein Interesse an einer Ersatzreise, wird ihm MAX macht Urlaub den bereits geleisteten Reisepreis unverzüglich, auf jeden Fall innerhalb 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zurückerstatten.

8. UNVERMEIDBARE, AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE

MAX macht Urlaub kann vor Reiseantritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die ihn an der Erfüllung des Vertrages hindern, vom Reisevertrag zurücktreten. Dasselbe Recht steht dem Reisenden zu, wenn am Bestimmungsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Treten derartige Umstände erstmals nach Reiseantritt auf, kann der Reisende den Vertrag kündigen, wenn die weitere Durchführung der Reise hierdurch erheblich beeinträchtigt wird.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

9.1 Die vertragliche Haftung durch MAX macht Urlaub für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis.

9.2 Hingegen trifft MAX macht Urlaub keine Einstandspflicht für Fremdleistungen, also solche Leistungen, die nicht Gegenstand der reisevertraglichen Vereinbarung sind.

9.3 Hat der Reisende gegen MAX macht Urlaub Ansprüche auf Schadenersatz oder Minderung, so muss er sich den Betrag hierauf anrechnen lassen, den er wegen desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte, auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder nach Maßgabe der in § 651 p Abs. 3 Satz 1 Nummern 1- 5 genannten Unionsvorschriften über Passagierrechte erhalten hat.

9.5 MAX macht Urlaub weist ausdrücklich darauf hin, dass weder die Reiseleitung noch sonstige Leistungsträger berechtigt sind, Ansprüche anzuerkennen.

10. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES REISENDEN

10.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen aktiv mitzuwirken. So hat er möglichst (drohende) Schäden zu vermeiden oder bereits aufgetretene Schäden so gering wie möglich zu halten.

10.2 Der Reisende ist verpflichtet, insbesondere zur Wahrung von Reiseersatzansprüchen, seine Beanstandungen unverzüglich MAX macht Urlaub bzw. der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Diese ist beauftragt für geeignete Abhilfe zu sorgen. Die Reiseleitung ist in keinem Falle berechtigt, Aussagen zu etwaigen Reiseersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung vor Ort verfügbar ist, ist der Reiseveranstalter an seinem Geschäftssitz zu verständigen. Ein Anspruch auf Minderung besteht nicht, wenn der Reisende es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

10.3 Mit Betreten des Hotels oder vergleichbaren Flächen akzeptiert der Kunde ausdrücklich die dort geltende Hausordnung. Die Teilnahme an Sportveranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Erfolgsgarantie für den Unterrichtsinhalt gibt es nicht.

11. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Der Reiseveranstalter unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen zu Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Für die Einhaltung der Reiseformalitäten, einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente ist der Reisende grundsätzlich selbst verantwortlich.

12. GESETZLICHE HINWEISE ZUR ONLINE-BEILEGUNG VERBRAUCHERRECHTLICHER STREITIGKEITEN

Unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&Ing=DE, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. MAX macht Urlaub nimmt derzeit jedoch nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Die europäische Online-Streitbeilegung-Plattform kann deshalb von unseren Kunden nicht genutzt werden.

13. HINWEISE ZUM ANRUF VON VERBRAUCHERSCHLICHTUNGSSTELLEN

Ebenfalls ist MAX macht Urlaub nach dem Gesetz dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass in Deutschland und Österreich folgende Verbraucherschlichtungsstellen bestehen:

Deutschland: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: 07851/7957940, Fax: 07851/7957941, www.verbraucher-schlichter.de / Mail: mail@verbraucher-schlichter.de

Österreich: Verbraucherschlichtung Austria, Mariahilfer Str. 103/1/18, A-1060 Wien, Telefon: 01890/631122, Fax: 01890/631199, www.verbraucherschlichtung.at, Mail: office@verbraucherschlichtung.at

MAX macht Urlaub nimmt derzeit auch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

14. DATENSCHUTZ

Hierzu verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter https://maxtanzt.de/datenschutz/

15. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages berührt nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen.

16. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

16.1 Der Reisende kann MAX macht Urlaub nur an dessen Sitz in Baden-Baden verklagen. Es gilt deutsches Recht.

16.2 Gerichtsstand für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist an dessen Wohnsitz, mit der Ausnahme von Klagen, die sich gegen Vollkaufleute oder Personen richten, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Stand: Dezember 2021